Finger weg von hausgemachten Böllern!

Eine Explosion am Wochenende in Offenburg erinnert uns daran, dass man zum Jahresende mit Böllern vorsichtig umgehen sollte…

Böller können beim Explodieren enorme Hitze und Energie freisetzen - Vorsicht! Foto: ABF / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 3.0

(KL) – Im Grunde hatten alle Beteiligten in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Offenburg mächtig viel Glück. In einer Wohnung in einem Mietshaus explodierte mitten in der Nacht ein hausgemachter Böller in der Wohnung eines 32jährigen, der zum Glück nicht anwesend war. Eine Nachbarin alarmierte sofort die Feuerwehr, so dass sich auch der Schaden in Grenzen hielt. Grund genug, auf die wichtigsten Regeln zum Thema Böller hinzuweisen.

Dass explosionsfähige Böller gefährlich sind, das weiß man. Jedes Jahr sieht man Dutzende Fotos von abgetrennten Fingern, verstümmelten Händen oder verbrannten Gesichtern. Dennoch scheint es vielen Menschen einen besonderen Kick zu geben, genau diejenigen Böller zu verwenden, die man vermeiden sollte (und die auch noch illegal sind…) – und dabei werden die Risiken einfach übersehen.

Wie unberechenbar diese Risiken sind, erkennt man bei dem Zwischenfall in Offenburg. Denn der Böller, der in einem Schrank explodierte, lag dort bereits seit dem letzten Jahr. Was ihn nicht daran hinderte, sich spontan zu entzünden und zu explodieren. Wie eine Art schlummernde Zeitbombe.

Damit der Wechsel ins neue Jahr nicht zum Drama wird, sollte man sich an die Vorschriften zum Thema Böller halten. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist gesetzlich auf den Zeitraum 29.12. – 31.12. begrenzt und anzünden darf man die Dinger nur und ausschließlich am 31. Dezember ab Mitternacht und dann 24 Stunden bis zum 1. Januar um Mitternacht. Das war es dann auch schon.

Und natürlich ist das in Deutschland auch alles gesetzlich geregelt – und zwar aus gutem Grund. Denn ohne solche Vorschriften würde sich sicher auch ein alkoholisierter Schwachkopf finden, der in der Silvesternacht Böller und Raketen in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen oder Fachwerkhäusern abschießen würde. Was allerdings nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten ist.

Kaufen Sie also keine „extra starken“ Böller aus dem Kofferraum zwielichtiger Zeitgenossen mit osteuropäischem Nummernschild, basteln Sie um Himmels Willen keine Böller selber und halten Sie sich einfach an die bestehenden Regeln. Dann endet das alte und beginnt das neue Jahr ohne Stress und Drama. Also genau so, wie wir das alle wollen.

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