Der Europäische Gerichtshof sagt „nein“ zur Burka

In letzter Instanz bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das französische Verbot der Burka. Ein großer Sieg gegen 1900 betroffene Frauen.

So in Frankreich einkaufen zu gehen, kostet 150 €. In Europa sieht man eben gerne, mit wem man es zu tun hat. Foto: © Kai Littmann

(WB) – Die Burka, also die Körpervollverschleierung muslimischer Frauen, ist ein Thema, an dem sich die Geister scheiden. Ein Thema, bei dem verschiedene Werte zum Tragen kommen, die man eigentlich alle ganz gerne respektieren würde, die aber leider absolut nicht zusammenpassen.

Klar, niemand hat etwas gegen die Religionsfreiheit – aber gleichzeitig gibt es ein Vermummungsverbot, das es verbietet, sich an öffentlichen Plätzen unkenntlich zu machen. Alleine hier passen diese beiden Dinge gar nicht zusammen. Und auch in der Praxis stellen sich immer wieder Fragen.

Wie gestern Morgen im Zug. Da saß eine junge, voll verschleierte Frau, schob sich mitten im Ramadan und am helllichten eine fett belegte Brezel ‘rein, spülte diese mit amerikanischer Brause hinunter und schnatterte dabei fröhlich in ihr auch eher westliches iPhone. Wie wichtig ist denn nun die Religion, wenn man einerseits diese Burka trägt, ansonsten aber beispielsweise den Ramadan nicht ernst nimmt? Für Nichtmuslime nicht zu verstehen.

Das Urteil der Straßburger Richter, gegen das es keine Widerspruchsmöglichkeit gibt, stellte fest, dass dieses Burka-Verbot „den Schutz der Bedingungen des Zusammenlebens zum Ziel hat und das sei ein legitimes Vorhaben“. Folglich stellt das bereits 2010 in Frankreich verabschiedete Gesetz auch keinen Verstoß gegen die Menschenrechte dar.

Das Tragen der Burka (die totale Verschleierung, bei der selbst die Augen hinter einem Stoffgitter verborgen bleiben) oder des Niqab (bei dem wenigstens die Augenpartie frei bleibt), ist und bleibt also in Frankreich verboten. Unter Strafandrohung von 150 €. Doch tatsächlich betrifft dieses höchstinstanzlich bestätigte Gesetz nur rund 1900 Frauen in Frankreich. Und dennoch – das Urteil schafft Klarheit.

Angesichts der strengen und strengsten Regeln, die Nichtmuslime in muslimischen Ländern ganz selbstverständlich befolgen müssen, setzt dieses Urteil auch ein Zeichen. Wer hier leben will, muss sich auf die eine oder andere Weise an den kulturellen Codes des Gastlandes orientieren. Da man Integration allerdings auch nicht durch massive Abgrenzung erreicht, werden sich nun alle mit diesem Urteil arrangieren müssen. Vielleicht liegt hier ein Ansatz, dass sich die verschiedenen Glaubensgemeinschaften doch annähern können.

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