Grenzüberschreitende Immobiliensprechstunden in Kehl

Deutsche und französische Experten beantworten jeden Monat Fragen zum Erwerb, Verkauf oder zur Vererbung von Immobilien in Frankreich - ein kostenloses Angebot des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Hier im ZEV in Kehl werden kostenlose Immobilien-Sprechstunden angeboten und durchgeführt. Man muss sich nur vorher anmelden. Foto: (c) ZEV

(PM/PK) – Mit der Familie nach Frankreich zu ziehen oder dort ein Ferienhaus zu kaufen – das ist innerhalb der Europäischen Union viel einfacher geworden. Doch die gesetzlichen Regelungen zum Immobilienerwerb oder -verkauf sind in den einzelnen Ländern immer noch verschieden.

Umso wichtiger ist es, sich für den Einzelfall rechtzeitig zu erkundigen. So sollten bei der Wahl des Wohnorts nicht nur die Kaufpreise bzw. Mietzinsen beider Länder verglichen werden, sondern auch die unterschiedlichen Steuersysteme mit in die Überlegungen einbezogen werden. Wie sieht es zum Beispiel mit der Wertzuwachssteuer beim Verkauf des französischen Ferienhauses aus? Oder was ist bei der Vererbung von Auslandsimmobilien an die Kinder zu beachten? Ab dem 17. August 2015 gilt in allen Ländern der EU eine neue Erbrechtsverordnung. Dies bedeutet, dass im Todesfalle eines Deutschen, der regelmäßig oder dauerhaft in Frankreich gelebt hat, zukünftig das französische Erbrecht Anwendung findet. Bisher würde ein deutsches Nachlassgericht in dem Fall deutsches Erbrecht anwenden.

Steuerberater und Notare aus beiden Ländern beraten Sie kostenlos. Seit mehreren Jahren bietet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. für Verbraucher aus frankreichnahen Regionen, also Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz, grenzüberschreitende Immobiliensprechstunden an. Hier beantworten Notare und Steuerberater aus beiden Ländern im persönlichen Gespräch Fragen zum Erwerb, Verkauf oder zur Vererbung von Immobilien im Nachbarland.

Das Angebot ist kostenlos. Um es zu nutzen, können sich Interessierte unter der Telefonnummer 07851/99148 0 oder per E-Mail an info@cec-zev.eu anmelden.

Die kommenden Sprechstunden finden am 13. Januar und am 10. Februar 2015 wie immer in den Räumlichkeiten des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. am Bahnhofsplatz 3 in Kehl statt.

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