War es Mord?

Das Landgericht Berlin hat zwei Teilnehmer an einem illegalen Straßenrennen, bei dem sie einen 69jährigen Rentner bei einem Unfall töteten, wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Berlin war kein Einzelfall - 2015 wurde Miriam S. in Köln bei einem solchen Autorennen getötet. Foto: Nicola / Wikimedia Commons / CC-BY-SA 4.0int

(KL) – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sorgt aber für große Diskussionen. Dass am 1. Februar 2016 zwei junge Männer an einem illegalen Autorennen auf dem Kudamm teilgenommen haben, das in einem tödlichen Unfall vor dem KaDeWe endete, ist unbestritten. Dass diese Tat vom Gericht als „Mord“ gewertet wurde, ist überraschend und wird weiterhin für Gesprächsstoff sorgen.

Die juristische Feinheit liegt in dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der dann auch das Gericht folgte, dass die beiden Fahrer, die mit 160 km/h mitten in der Berliner Innenstadt über rote Ampeln rasten, den Tod des 69jährigen „billigend in Kauf genommen“ haben. Dem widersprach die Verteidigung, die anführte, die beiden Fahrer hätten subjektiv das Gefühl gehabt, „alles im Griff zu haben“ – doch diese Argumentation, mit der die Verteidigung sicherlich auch in die Berufung gehen wird, steht auf tönernen Füssen. Denn man muss kein Nobelpreisträger sein, um zu verstehen, dass man, wenn man mit 160 Sachen über rote Ampeln in der Berliner Innenstadt rast, Menschenleben gefährdet.

Der gesunde Menschenverstand will, dass man eben nicht mit 160 km/h durch eine Innenstadt rast – doch stellt sich auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Denkbar wären auch Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge gewesen, doch das Gericht bestand auf den Vorsatz. Doch was ist dann mit den über 3500 rechtsextremen Angriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime im letzten Jahr? Bislang ist noch kein rechtsextremer Terrorist wegen „versuchten Mordes“ verurteilt worden, der einen Brandsatz in ein Flüchtlingsheim geschleudert hat, obwohl in einem solchen Fall Verletzungen oder gar der Tod von Menschen nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern definitiv beabsichtigt werden.

Dass das Landgericht Berlin dieser fürchterlichen Unsitte Testosteron- und PS-geschwängerter Halbstarker ein Ende setzen will, ist natürlich positiv zu bewerten. Auch der Gesetzgeber will nun aktiv werden, um die Unsitte der Straßenrennen einzudämmen, indem die Teilnahme an solchen illegalen Veranstaltungen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat eingestuft wird, die mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren bestraft wird.

Man muss nun abwarten, was in der Berufung herauskommt, doch wäre es schön, würde der Gesetzgeber auch rechtsextreme und menschenverachtende Anschläge ausländerfeindlicher Terroristen mit der gleichen Härte verfolgen.

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